Dann nutzen Sie unsere Fachkurs-Förderung:
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg bietet aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus ein „Förderprogramm Fachkurse“ an, mit dem für bestimmte Zielgruppen die Kursgebühr reduziert werden kann:
Der Zuschuss beträgt:
25% der Teilnahmegebühr, hiervon abweichend:
50% der Teilnahmegebühr für Teilnehmende, die mindestens das 55. Lebensjahr vollendet haben,
50% der Teilnahmegebühr für Teilnehmende ohne Berufsabschluss.
Weitere Infos hier
Unser Bildungsprogramm
Die Technische Akademie Schwäbisch Gmünd für berufliche Bildung Schwäbisch Gmünd e.V. bietet Fort- und Weiterbildungskurse im Bereich Anti-Diskriminierung, Elektrotechnik/ Elektromobilität, Technik, Datenverarbeitung, Management / Kommunikation, Sprachen und Arbeitsschutz / Handwerk an. Abgerundet wird das Angebot mit Qualifizierungsmaßnahmen und Angeboten der WBS-Training AG.
Kurskonfigurator
Um unsere breite Palette an Bildungsangeboten zu entdecken und nach Ihren Wünschen zu gestalten nutzen Sie am besten unseren Kurskonfigurator.
Einfach den Kurs individuell anpassen, unverbindliches Angebot erstellen lassen und nach kurzer Rücksprache mit uns die Schulung buchen - fertig!
FernUniversität in Hagen
Servicestelle Schwäbisch Gmünd
Veranstaltung in der Technischen Akademie Schwäbisch Gmünd
Ort:
Technische Akademie für berufliche Bildung
Schwäbisch Gmünd e. V.
Lorcherstr. 119, 73529 Schwäbisch Gmünd
Weitere Informationen zu Veranstaltungen
und die Möglichkeit zur Anmeldung erhalten Sie auf
unseren Internetseiten unter
https://www.fernuni-hagen.de/stz/stuttgart/veranstaltungen/
und unter
Servicestelle Schwäbisch Gmünd
oder telefonisch unter 0711 - 88796737
Fördermöglichkeiten
ESF Plus-Fachkursförderung
Mit dem Förderprogramm Fachkurse schafft das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg Anreize für eine breitenwirksame berufliche Qualifizierung von Erwerbstätigen. Die rasanten strukturellen Veränderungen in der Wirtschaft, besonders die Digitalisierung und der Weg zu einer klimaneutralen Wirtschaft bringen gravierende Veränderungen und tendenziell steigende Qualifikationsanforderungen in der Arbeitswelt mit sich. Hinzu kommt der demografische Wandel, der von den Beschäftigten verlangt, sich länger in ihrem Job fit zu halten.
Der Zuschuss wird vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus finanziert. Er wird im Rahmen der verfügbaren Mittel entsprechend dem Unionsrecht und dem in Bezug auf dessen Umsetzung einschlägigen nationalen Recht sowie den nationalen Förderfähigkeitsregelungen gewährt (Art. 2 Nr. 3 und Art. 63 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 2021/1060).
Wer wird gefördert
Beschäftigte aus Unternehmen mit Wohn- oder Beschäftigungsort Baden-Württemberg.
Unternehmer, Freiberufler, Gründungswillige mit Wohn- oder Unternehmenssitz in Baden-Württemberg
Wiedereinsteiger mit Wohnsitz in Baden-Württemberg
Hinweis:
Beschäftigte von Transfergesellschaften, sowie Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, Städten, Gemeinden fall nicht unter die Zielgruppe des Förderprogramms Fachkurse. Beschäftigte von rechtlich selbständigen Unternehmen, die aus Mitteln der öffentlichen Hand getragen werden, sind förderfähig
Welche Kurse werden gefördert
Fachkurse sind überbetriebliche Weiterbildungslehrgänge zur beruflichen Anpassungsfortbildung. Sie dienen dem Erwerb, dem Erhalt oder der Erweiterung von beruflichen Kenntnissen, Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kompetenzen.
Förderfähig sind Fachkurse mit mindestens 8 und höchstens 160 Unterrichtseinheiten.
Eine Unterrichtseinheit umfasst in der Regel nicht weniger als 45 Minuten.
Ein modularer Kursaufbau ist zulässig, wobei grundsätzlich jedes Modul einzeln buchbar sein muss.
Ein Fachkurs muss grundsätzlich innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten abgeschlossen sein.
Die Kursgebühr pro Teilnehmer beträgt weniger als € 6.000,- netto.
Höhe und Art der Förderung
Der Zuschuss beträgt
25% der Teilnahmegebühr, hiervon abweichend:
50% der Teilnahmegebühr für Teilnehmende, die mindestens das 55. Lebensjahr vollendet haben,
50% der Teilnahmegebühr für Teilnehmende ohne Berufsabschluss.
Bildungsprämie in Form eines Prämiengutscheins
Der Prämiengutschein ist für einen Zeitraum von maximal sechs Monaten
gültig. Er dient der individuellen beruflichen Weiterbildung in Form
von Lehrgängen, Kursen oder Seminaren sowie Prüfungen nach Maßgabe
des § 45 BBiG (Externen Prüfung).
Er darf ausschließlich für die Veranstaltungsgebühren eingesetzt werden.
Neben - oder Folgekosten wie z. B. für Anfahrt, Verpflegung oder Übernachtung
sind nicht förderfähig. Pro Person kann im Rahmen dieser Förderrichtlinie
alle zwei Kalenderjahre ein Prämiengutschein ausgestellt werden. Ausschlag-
gebend ist das Jahr der Gutscheinausgabe. Einen Prämiengutschein können
Beschäftigte in Deutschland erhalten, die das 25. Lebensjahr vollendet haben,
und die befugt sind in Deutschland zu arbeiten und durchschnittlich mindestens
- 15 Stunden in der Woche erwerbstätig sind und deren zu versteuerndes
Jahreseinkommen die Beträge von 20 000 € bzw. 40 000 € bei gemeinsam Veranlagten
nicht übersteigt.
- die während der Mutterschutzfrist, in Elternzeit oder Pflegezeit unterhalb der
genannten Einkommensgrenzen liegen und über einen gültigen Arbeitsvertrag im
Umfang von mindestens 15 Stunden wöchentlicher Arbeitszeit verfügen.
- deren Erwerbseinkommen als Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer und
Selbständige trotz der Mindestarbeitszeit unter den Regelleistungen der
Grundsicherung liegt und die daher zu ihrem Erwerbseinkommen aufstockende
Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch erhalten.
Kostenfreie telefonische Hotline: 0800 . 262 30 00
Weitere Infos unter www.bildungspraemie.info

Bildungsgutscheine von der Agentur für Arbeit
Die Agenturen für Arbeit händigen bei zuvor individuell festgestelltem Bedarf Bildungsgutscheine aus. Das Ziel dabei ist es, mit Hilfe einer Weiterbildung Arbeitnehmer bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern oder eine konkret drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden.
Infos unter www.arbeitsagentur.de
Steuerliche Förderung
Fort- und Weiterbildungskosten sind Werbungskosten und können steuerlich geltend gemacht werden. Informationen erhalten Sie beim zuständigen Finanzamt.
Änderungen vorbehalten (Stand: Dezember 2011)